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Ombudsstellen Haben Sie Probleme mit Ihrem Hausarzt oder Spezialisten?

Senden Sie Ihr Anliegen schriftlich per Mail an das Sekretariat der Ombudsstelle des Kantons Thurgau. Von dort wird es direkt und diskret an die Ombudsstelle weitergeleitet, von der Sie dann auch kontaktiert werden.

Was macht die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle der Ärztegesellschaft Thurgau (ÄTG) ist eine unabhängige Beschwerde- und Vermittlungsinstanz. Sie besteht aus einer weiblichen und einer männlichen Ombudsperson. Die Ombudsstelle behandelt Beschwerden von Patienten gegen Mitglieder der ÄTG und versucht eine Verständigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Die Ombudsstelle ist vergleichbar mit einem Friedensrichter.

Wie können Sie eine Beschwerde erheben?

Wenn Sie eine Beschwerde gegen ein Mitglied der Ärztegesellschaft Thurgau (ÄTG) erheben möchten, können Sie eine schriftliche Eingabe – per E-Mail oder Post – unter Nennung der Beschwerdegründe an das Sekretariat der ÄTG senden.

In Ausnahmefällen (z. B. jemand kann nicht schreiben, hat Sprachprobleme oder es besteht hohe Dringlichkeit) kann die Eingabe auch telefonisch erfolgen.

Kontakt:
Ärztegesellschaft Thurgau
Zeughausstrasse 16
8500 Frauenfeld

Telefon: 052 720 16 81
E-Mail: admin@aerzte-tg.ch

Bitte erwähnen Sie, was Sie sich vom Verfahren erhoffen (z. B. eine Entschuldigung).
Anonyme Beschwerden werden grundsätzlich nicht behandelt.
Das Verfahren ist für Beschwerdeführende kostenlos.

Wie läuft ein Beschwerdeverfahren ab?

Schritt 1:
Die Ombudsstelle holt eine Stellungnahme der Ärztin oder des Arztes ein und prüft das weitere Vorgehen.
Sie werden schriftlich oder telefonisch über die nächsten Schritte informiert.

Schritt 2:
Kann im Ombudsverfahren keine Einigung erzielt werden und besteht der Eindruck, dass gegen das Standesrecht verstossen wurde, leitet die Ombudsperson den Fall an den Ehrenrat der Ärztegesellschaft Thurgau weiter.

Wofür ist die Ombudsstelle nicht zuständig?

1. Die Ombudsstelle ist keine Gutachterstelle

Wenn vermutet wird, dass ein Diagnose- oder Behandlungsfehler zu einem erheblichen Gesundheitsschaden geführt hat, ist die Gutachterstelle der FMH zuständig.

Kontakt:
Aussergerichtliche Gutachterstelle der FMH
Postfach 65
3000 Bern 15

Telefon: 031 359 12 10
Fax: 031 359 12 12

 

2. Keine Weisungsbefugnis gegenüber Ärztinnen und Ärzten

Die Ombudsstelle kann einem Arzt nicht verbieten, weiter ärztlich tätig zu sein.
Dafür ist das Gesundheitsamt des Kantons Thurgau als staatliche Aufsicht zuständig.