Die OMbudsstelle
Haben Sie Probleme mit Ihrem Hausarzt oder Spezialisten?
Senden Sie Ihr Anliegen schriftlich per Mail an das Sekretariat der Ombudsstelle des Kantons Thurgau. Von dort wird es direkt und diskret an die Ombudsstelle weitergeleitet, von der Sie dann auch kontaktiert werden.
Bitte erwähnen Sie, was Sie sich von der Behandlung durch die Ombudsstelle erhoffen (z.B. eine Entschuldigung der Ärztin oder des Arztes). Die Ombudsstelle entscheidet dann, welche Ombudsperson die Beschwerde behandelt und wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Das Verfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Anonyme Beschwerden werden grundsätzlich nicht behandelt.
Schritt 1
Die Ombudsstelle holt die Stellungnahme der Ärztin oder des Arztes ein und prüft das weitere Vorgehen. Sie werden schriftlich oder telefonisch über die weiteren Schritte informiert.
Schritt 2
Konnte im Ombudsverfahren keine Einigung erzielt werden und hat die Ombudsperson den Eindruck, dass die Ärztin oder der Arzt gegen Standesrecht verstossen hat, so wird die Angelegenheit von der Ombudsperson an den Ehrenrat der Ärztegesellschaft Thurgau weitergeleitet.Wenn ein Patient vermutet, dass er infolge eines Diagnose- oder Behandlungsfehlers einen erheblichen Gesundheitsschaden erlitten hat, kann er sich an die Gutachterstelle der FMH wenden.
Kontakt
Aussergerichtliche Gutachterstelle der FMH
Postfach 65
3000 Bern 15
Telefon 031 359 12 10
Fax 031 359 12 12
Die Ombudsstelle hat keine
Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern der ÄTG
Die Ombudsstelle kann deshalb einem Arzt nicht verbieten, weiterhin ärztlich tätig zu sein. Dafür ist das Gesundheitsamt des Kantons Thurgau als staatliche Aufsichtsstelle zuständig.